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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11   

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https://dejure.org/2012,9744
OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11 (https://dejure.org/2012,9744)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2012 - 9 S 57.11 (https://dejure.org/2012,9744)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2012 - 9 S 57.11 (https://dejure.org/2012,9744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 1 BauGB, § 129 Abs 1 S 1 BauGB, § 133 Abs 3 S 1 BauGB
    Anforderung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeiträge

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 1 BauGB, § 129 Abs 1 S 1 BauGB, § 133 Abs 3 S 1 BauGB
    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Vorfinanzierungsinteresse; echter unter aufschiebender Bedingung geschlossener Erschließungsvertrag; vor Bedingungseintritt vereinbarte Änderung des Erschließungsvertrages durch Kostenerstattungsabrede; Regimeentscheidung; Aufgabe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11
    Eine anderweitige Deckung im Sinne dieser Vorschrift kann auch in einem Anspruch der Gemeinde gegen einen Dritten auf Übernahme von Erschließungskosten bestehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 21.81 -, Juris Rn. 10 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 -, Juris Rn. 32).

    Davon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Durchsetzbarkeit des Anspruchs bzw. dem Festhalten daran durchgreifende tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 -, Juris Rn. 32 f.).

    Danach allenfalls denkbare allgemeine Billigkeitsgründe, die gegen eine Kostentragung des Erschließungsunternehmers und für eine Beteiligung der Grundstückseigentümerin sprechen könnten, rechtfertigen eine Aufgabe eines aus einem "echten" Erschließungsvertrag folgenden Anspruchs der Gemeinde darauf, dass der Erschließungsunternehmer die Erschließungsanlagen auf eigene Kosten herstellt, nicht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 -, Juris Rn. 33).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11
    Eine anderweitige Deckung im Sinne dieser Vorschrift kann auch in einem Anspruch der Gemeinde gegen einen Dritten auf Übernahme von Erschließungskosten bestehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 21.81 -, Juris Rn. 10 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 -, Juris Rn. 32).

    Dabei sind an etwaige rechtliche Hindernisse hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 21.81 -, Juris Rn. 10).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11
    Ein bedingt abgeschlossenes Rechtsgeschäft bietet daher in aller Regel den erforderlichen Rechtsboden für das künftige Wirksamwerden des darin begründeten Anspruchs (BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - V ZB 30/01 -, Juris Rn.10).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11
    Es bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung, ob der Umstand, dass mit dem Abschluss eines echten Erschließungsvertrages eine "Regimeentscheidung" verbunden ist (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 -, Juris Rn. 48; OVG Münster, Urteil vom 24. November 1998 - 3 A 706/91 -, Juris Rn. 5; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 6 Rn. 10), bereits als solcher der nachträglichen Änderung eines solchen Vertrages durch eine Kostenvereinbarung entgegensteht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11
    Denn es bestehen danach ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beitragsbescheides im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, d.h. er ist bei überschlägiger Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig (zum Prüfungsmaßstab vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2005 - 9 S 2.05 -, Juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91

    Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11
    Es bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung, ob der Umstand, dass mit dem Abschluss eines echten Erschließungsvertrages eine "Regimeentscheidung" verbunden ist (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 -, Juris Rn. 48; OVG Münster, Urteil vom 24. November 1998 - 3 A 706/91 -, Juris Rn. 5; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 6 Rn. 10), bereits als solcher der nachträglichen Änderung eines solchen Vertrages durch eine Kostenvereinbarung entgegensteht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - 9 S 38.07

    einstweilige Anordnung; Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Voraussetzungen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11
    Wenn dies der Fall ist, ist auf einer zweiten Stufe von Amts wegen darüber hinaus zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2008 - 9 S 38.07 -, Juris Rn. 2 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11
    Abgesehen davon, dass zweifelhaft erscheint, ob dem Erschließungsträger gegenüber der Kommune Ansprüche auf Aufwendungsersatz in diesem Fall zustünden (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Februar 1992 - BVerwG 8 B 1.92 -, Juris Rn. 8), wäre es widersprüchlich, im vorliegenden Zusammenhang die Möglichkeit des Ausbleibens des Eintritts der Wirksamkeitsbedingungen anzuführen, da die Wirksamkeit der Modifikation des ursprünglichen Erschließungsvertrages ebenfalls unter der im ursprünglichen Vertrag vom 12. Juni 1995 aufgeführten Bedingung der - noch ausstehenden - Übertragung der öffentlichen Erschließungsflächen auf die Gemeinde durch notariellen Vertrag steht.
  • VG Potsdam, 17.01.2014 - 12 K 1139/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsvorgänge (3 Ordner) und auf die Verfahren OVG 9 S 57/11, veröffentlicht in juris, 12 L 880/02 und VG 12 L 320/1, n. v., verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Diese Bindung umfasst im vorliegenden Fall insbesondere die Verpflichtung der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen, die Erschließungsanlage auf eigene Kosten herzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2012 - 9 S 57/11 -, a. a. O.; die Kammer hält insoweit an ihrer im Beschluss vom 7. September 2011 - 12 L 320/11 - vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr fest).

    Insoweit ist bereits zweifelhaft, ob die Rechtsvorgängerin der Klägerin sich tatsächlich damit einverstanden erklären wollte (siehe dazu den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. April 2012 - 9 S 57/11 -, a. a. O.).

  • VG Potsdam, 21.02.2020 - 1 K 5758/17
    Davon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Durchsetzbarkeit des Anspruchs bzw. dem Festhalten daran durchgreifende tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 18. September 1981 - 8 C 21.81 -, juris und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2012 - OVG 9 S 57.11 -, juris).
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